Sterben zu Hause

PrüfplancodeISRCTNEudraCTClinicaltrials.govDRKS
DRKS00026229

Sterben zu Hause – Welche Unterstützung brauchen Familien, damit ein Sterben zu Hause ermöglicht werden kann? (SterZ)

Status: Aktiv

Studienziel / Fragestellung

Primäres Prüfziel

Primärer Endpunkt

Fördernde Rahmenbedingungen für ein Sterben zu Hause, deduktiv verdichtet in einem Fragebogen/Tool zur Bedarfsermittlung

 

Sekundäre Prüfziele

Sekundärer Endpunkt

Anforderungen an das Gesundheits- und soziale System zur Optimierung der Rahmenbedingungen für ein Sterben zu Hause; kritische Situationen bei häuslicher Versorgung von Strebenden und Lösungsmöglichkeiten, um ein Sterben zu Hause zu ermöglichen

 

Diagnose

  • Maligne Tumorerkrankung

Indikationsunspezifisch

Patientenmerkmale

Alter

18 -

Einschlusskriterien

Einschlusskriterien

  •   Beide, männlich und weiblich
  •   18   Jahre
  •   kein Höchstalter

Weitere Einschlusskriterien

I) Befragung von Betroffenen sowie Nahestehenden von Verstorbenen
- Nahestehende* von Patientinnen und Patienten, die a) zu Hause oder b) im Krankenhaus verstorben sind. Das Sterbedatum darf dabei nicht länger als ein Jahr betragen und mindestens sechs Wochen zurückliegen, um eine angemessene Trauerphase zu ermöglichen.
Als Nahestehende werden alle verwandten und vertrauten Personen betrachtet, die die betroffene Patientin bzw. den betroffenen Patienten während der letzten Lebensphase begleitet/ versorgt/gepflegt haben (Familie, Ver-wandte, Freunde, Nachbarn, Ehrenamtliche, Hospizbegleiter usw.).
- Patient*innen (oder ihre Nahestehenden),die a) zu Hause oder b) im Krankenhaus als präferierten Sterbeort angeben
- Volljährigkeit
- Schriftliches Einverständnis liegt vor

II) - Vertreter*innen von Fach- und Ent-scheidungsgremien, ehrenamtlich tätige Personen, Versorgende aus dem ärztlichen, hospizlichen, psychologi-schen und sozialen Bereichen, Case-Manager, Vertreter*innen der Kassen
- Beteiligung an der Versorgung von schwer unheilbar oder sterbenden Patient*innen beteiligt
- Einwilligung liegt vor
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Volljährigkeit

III) - Nahestehende von Patient*innen. Als Nahestehende werden alle verwandten und vertrauten Personen betrachtet, die die betroffene Patientin bzw. den betroffenen Patienten während der letzten Lebensphase begleitet/ versorgt/gepflegt haben (Familie, Verwandte, Freunde, Nachbarn, Ehrenamtliche, Hospizbegleiter usw.).
- Volljährigkeit
- Schriftliches Einverständnis liegt vor
- Ausreichende Deutschkenntnisse

 

Ausschlusskriterien

Ausschlusskriterien

I) - Person lehnt Teilnahme ab/ ist nicht einwilligungsfähig
- Keine Einwilligung / oder später zurückgezogene Einwilligung
- Nahestehende, die keine direkte Beteiligung an der Versorgung in der letzten Lebensphase hatten
- Nahestehende von Personen, die durch einen Unfall oder Fremdeinwirkung verstorben sind
- Nahestehende von Verstorbenen Das Sterbedatum liegt länger als ein Jahr und weniger als sechs Wochen zurück
- Tatsächlicher/Gewünschter Sterbeort ist weder das zu Hause noch das Krankenhaus


II) - Person lehnt Teilnahme ab
- Keine ausreichenden Deutschkenntnisse
- Keine Beteiligung an der Versorgung von schwer unheilbar oder sterbenden Patient*innen beteiligt

III) - Person lehnt Teilnahme ab/ ist nicht einwilligungsfähig
- Keine ausreichenden Deutschkenntnisse
- Versorgungsort lag außerhalb der Bun-desrepublik Deutschland
- Keine Einwilligung / oder später zurückgezogene Einwilligung
- Keine direkte Beteiligung an der Ver-sorgung/Unterstützung der/des Verstorbenen in der letzten Lebensphase
- Unfall oder Fremdeinwirkung als To-desursache der Patientin bzw. des Patienten
- Das Sterbedatum liegt länger als ein Jahr und weniger als sechs Wochen zurück

Studiendesign

Monozentrisch, Prospektiv, Retrospektiv, Einarmig

Dokumente (passwortgeschützt)

Zuständigkeiten Gesamtstudie

Leiter der klinischen Prüfung

Priv.-Doz. Dr. Dr. Julia Strupp

Prüfzentren

Köln

Zentrum für Palliativmedizin

Status

Aktiv